In Ausbauoption 1 werden die derzeitigen Vorhaben in den Kommunen zeitnah umgesetzt. Auf den ausgewiesenen Windenergie-Konzentrationszonen werden neue Windenergieanlagen bis zum Jahr 2020 aufgebaut. Anschließend erfolgt kein weiterer Ausbau der Windenergie. Zu den 93 Bestandsanlagen im Jahr 2017 kommen bis zum Jahr 2020 in dieser Ausbauoption 19 weitere Anlagen hinzu. 3), die derzeit bereits geplant, genehmigt oder schon im Bau sind. Diese 19 modernen Anlagen erzielen nach Betreiberangaben in der Summe einen höheren Ertrag als die 93 Bestandsanlagen, da durch höhere und effizientere Anlagen mit größerer Nennleistung mehr Strom generiert werden kann.
Bei den Bestandsanlagen wird durch das render-Projekt angenommen, dass sie 25 Jahre laufen (d. h. fünf Jahre über die EEG-Förderung hinaus) und anschließend abgebaut werden, da es sich nicht länger rentiert, diese zu erhalten. Unter dieser Annahme bleiben im Jahr 2030 von 93 Bestandsanlagen noch 35 Stück bestehen. Nach Ausbauoption 1 können im Jahr 2030 insgesamt rund 14 Prozent des Stromverbrauchs (377 von 2.750 GWh) regenerativ durch Wind erzeugt werden. Bei Umsetzung dieser Ausbauoption werden im Jahr 2030 etwa 1,5 Prozent der Fläche der Städteregion Aachen für die Windenergie zur Verfügung gestellt.