Für die Technologie der Freiflächen-Photovoltaik wird in Ausbauoption 1 aufgezeigt, wie die Situation in der StädteRegion Aachen im Zieljahr 2030 aussähe, wenn es beim aktuellen Anlagenbestand bliebe. Am Ende des Ausgangsjahrs 2017 gab es in der StädteRegion Aachen sechs Anlagen, die insgesamt über eine installierte Leistung von ca. 22 MWp verfügten. Unter Annahme von 980 Vbh ergibt sich daraus ein jährlicher Stromertrag von ca. 21 GWh. Dies entspricht in etwa 0,8 Prozent des im Projekt veranschlagten Stromverbrauches im Jahr 2030, wobei davon auszugehen ist, dass bei Unterstellung einer 25-jährigen Anlagenlaufzeit alle sechs Anlagen auch im Jahr 2030 noch in Betrieb sein werden.
In Ausbauoption 2 werden zusätzlich zum Bestand diejenigen Flächen mit Anlagen versehen, die aufgrund der Ausführungen im geltenden Regionalplan der Bezirksregierung Köln für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Frage kommen können. Hierbei ist zu erwähnen, dass der für die StädteRegion Aachen gültige Regionalplan strengere Anforderungen an die Flächenausweisung für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen stellt, als das EEG auf Bundesebene. So sind Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen laut EEG entlang von jeglichen Verkehrswegen förderfähig, im Regionalplan der Bezirksregierung Köln jedoch nur an Verkehrswegen mit einer überregionalen Bedeutung vorgesehen. Ebenso sind Anlagen im Bereich der sogenannten Regionalen Grünzüge per se ausgeschlossen, da hier zunächst einmal keine baulichen Maßnahmen erfolgen dürfen. Windenergie-anlagen dürfen zwar per Ausnahmeregelung in Regionalen Grünzügen errichtet werden, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen jedoch nicht.
Aufbauend auf den spezifischen Einschränkungen der Bezirksregierung Köln bei der Ausweisung von Flächen von Freiflächen-Photovoltaik konnten in Ausbauoption 2 insgesamt weitere 676.000 m² als Flächen identifiziert werden, die für diese Technologie in Betracht gezogen werden könnten. Unter der Annahme eines spezifischen Flächenbedarfs von 20 m² pro kWp installierter Leistung in 2017 sowie der Berücksichtigung eines durch die kontinuierliche Effizienzsteigerung der Module verringerten Flächenbedarfs können auf diesen Flächen etwa Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen mit 38,9 MWp installiert werden. Zuzüglich der installierten Leistung aus dem Bestand Ende 2017 käme man so unter Berücksichtigung des verminderten Flächenverbrauchs und die gesteigerte Moduleffizienz auf eine installierte Leistung von etwa 60 MWp und einen jährlichen Stromertrag im Jahre 2030 von etwa 60 GWh. Dies entspricht ca. 2,2 Prozent des angenommenen Stromverbrauches im Jahr 2030.
Nachdem auch im Bereich Freiflächen-Photovoltaik in Ausbauoption 2 ein möglicher Weg aufgezeigt wurde, der gewisse Anstrengungen bei der Realisierung mit sich bringen würde, geht Ausbauoption 3 noch einen Schritt weiter: Gestützt auf die hohen Zustimmungswerte bei den render-Befragungen zum Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik, betrachtet Ausbauoption 3 alle Flächen in der Städteregion Aachen, die nach dem EEG förderfähig wären. Das bedeutet, dass die Berechnungen ohne die NRW-spezifischen Einschränkungen für die Flächen der StädteRegion Aachen erfolgten. Dabei wurde nicht vom Gesamtpotenzial, sondern, um eine Verhältnismäßigkeit zu den anderen beiden Ausbauoptionen herzustellen, von einer 20-prozentigen Ausschöpfungsquote ausgegangen.
Unter den oben beschriebenen Annahmen würde dies für das Jahr 2030 bedeuten, dass zusätzlich zum Bestand Ende 2017 weitere rund 2,4 Mio. m² Fläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen genutzt und unter Berücksichtigung der Effizienzsteigerung ca. 135 MWp auf diesen Flächen installiert werden könnten. Zusätzlich zum Bestand zum Ende 2017 entspricht dies knapp 160 MWp installierter Leistung in 2030. Somit kann in 2030 durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eine jährliche Strommenge von etwa 155 GWh abgedeckt werden. Dies entspräche etwa 5,5 Prozent des Stromverbrauchs in 2030.